Wir beraten Sie zum Energieausweis
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss einen Energieausweis vorlegen. Miet- und Kaufinteressenten zeigt der Energieausweis, wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen. Wir beraten Sie bei der Wahl der richtigen Variante des Energieausweises.
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten - als Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Gebäudeeigentümer können in den meisten Fällen zwischen den beiden Varianten frei wählen. Bei unsanierten Gebäuden mit bis zu vier Wohnungen und einem vor dem 1.11.1977 gestellten Bauantrag ist der Bedarfsausweis Pflicht, ebenso für den Fall, dass keine Verbrauchsdaten zu dem Gebäude vorliegen.
Unser Energieberater empfiehlt den Bedarfsausweis, da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung und zusätzlich einen optimalen Einstieg in die energetische Modernisierung eines Gebäudes bietet.
Bedarfsausweis
Beim Bedarfsausweis nimmt unser Fachmann in einer technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes genau unter die Lupe. Er deckt die energetischen Schwachstellen auf und gibt fundierte Tipps für eine Modernisierung. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird.
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Bedarfsbasierter Energieausweis für Wohngebäude
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.
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